Teslas Autopilot beschleunigte vor tödlicher Kollision

Nach dem tödlichen Unfall mit einem Tesla im Autopilot-Modus sind mehr Details bekanntgeworden. Frühere Vorwürfe Teslas gegen den Fahrer werden damit relativiert.

Der tödlich verunglückte Fahrer eines Tesla hat sich vor dem Unfall offenbar zu sehr auf die teilautomatisierten Funktionen seines Fahrzeugs verlassen. Das geht aus dem vorläufigen Unfallbericht der US-Verkehrssicherheitsbehörde NTSB hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Demnach bemerkte der Fahrer bei dem Unfall am 23. März 2018 auf dem US-Highway 101 im Silicon Valley nicht, dass sein Elektroauto nicht mehr dem vorausfahrenden Auto folgte, sondern stattdessen frontal auf einen Spurteiler zusteuerte. Anstatt vor einem sogenannten Anpralldämpfer zu bremsen, beschleunigte der Tesla Model X 100D sogar noch.

Dem Bericht zufolge hatte der Fahrer, ein Apple-Mitarbeiter, auf dem Weg zur Arbeit den sogenannten Autopilot eingeschaltet. Dieser Abstandsregeltempomat mit Spurhalteassistent ist jedoch nur ein teilautomatisiertes Assistenzsystem, das die permanente Kontrolle durch den Fahrer erfordert. Demnach war der Autopilot auf der halbstündigen Fahrt vor dem Unfall viermal aktiviert worden, zuletzt ununterbrochen in den letzten knapp 19 Minuten vor dem Crash. In dieser Zeit wurde der Fahrer von der sogenannten Freihanderkennung zweimal optisch und einmal akustisch aufgefordert, die Hand ans Steuer zu legen. Allerdings erfolgte die letzte Warnung 15 Minuten vor dem Crash. Anders als ursprünglich spekuliert, hatte der Fahrer damit unmittelbar vor dem Unfall keine Warnungen des Systems ignoriert.


Tesla verliert vorausfahrendes Auto

In der letzten Minute vor dem Unfall hatte der Fahrer 34 Sekunden lang die Hand am Steuer. Doch in den letzten Sekunden vor der Kollision kontrollierte er offenbar nicht mehr das Verhalten des Fahrzeugs. Der Auswertung des Datenspeichers zufolge folgte der Tesla bis acht Sekunden vor dem Unfall noch mit einer Geschwindigkeit von knapp 105 Kilometern pro Stunde (km/h) dem vorausfahrenden Fahrzeug.

Veröffentlichung:
12. Juni 2018

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