Der Autopilot war's - wer ist schuld?

Computer könnten schon bald Millionen von Autos steuern. Unbeantwortet ist aber noch: Wer haftet bei einem Crash?

Der Zusammenhang zwischen einem entführten Verkehrsflugzeug und einem autonom fahrenden Auto ist nicht auf den ersten Blick erkennbar. Im Jahre 2006 erklärte das Bundesverfassungsgericht das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig.

Das Regelwerk sah vor, zur Abwehr eines Terroranschlags im Extremfall auch ein voll besetztes Passagierflugzeug abzuschießen, wenn nur so das Leben anderer Menschen gerettet werden kann. Die Kläger sahen in einer derartigen Abwägung – Leben gegen Leben – einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde. Dem folgten die Karlsruher Richter.

Der Strafrechtler und Schriftsteller Ferdinand von Schirach übertrug diese eher abstrakte Materie in ein anschauliches Theaterstück. In seinem Justizdrama „Terror“ entführen Terroristen ein Verkehrsflugzeug mit 164 Passagieren an Bord, um es in der mit 70.000 Besuchern vollbesetzten Allianz-Arena zum Absturz zu bringen. Ein Jagdpilot schießt die Maschine ab – ohne ausdrücklichen Befehl. Ihm wird der Prozess gemacht, der Vorwurf lautet auf Mord. In der Verhandlung geht es vor allem um eine Frage: Darf man 164 Menschen opfern, um 70.000 Menschen das Leben zu retten?

Hier sind wir beim autonom fahrenden Auto. Ein kleines Kind rennt plötzlich auf die Straße, der Autopilot errechnet, dass selbst eine Vollbremsung nicht mehr hilft. Links auf dem Bürgersteig steht eine alte Dame, rechts auf dem Gehweg eine Mutter mit Kinderwagen. Wohin soll der Wagen steuern? Wer soll geopfert werden? Intuitiv kann kein Computer agieren, er braucht also ein vorher einprogrammiertes Regelwerk. Dort müsste definiert sein, ob er die Zahl der möglichen Opfer miteinander vergleichen soll, das Alter oder andere Kriterien.

Veröffentlichung:
30. Januar 2018

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